Beschwerden aufgrund Cindy-S

Fluglärm-Beschwerden
Wir werden vom Lärm zerstört. Das ist für viele Menschen nicht mehr ertragbar.
Nur wenn wir uns gemeinsam wehren, können wir Verbesserungen erreichen.
Beschweren sie sich bei den folgenden Zuständigkeiten:

Fraport AG   069 6906 0600
Beschwerdeportal hier anklicken
(https://www.fraport.com/de/nachhaltigkeit/nachbarschaftsdialog/mein-anliegen/anfrage-portal.html)

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH  06103 7070
Beschwerdeportal hier anklicken
(https://dfs.de/homepage/de/umwelt/fluglaerm/kontakt/)

Bei Flugverfahrensverstößen:
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung   06103 80430
[email protected]

Fluglärmschutzbeauftragte Regine Barth   0611 815 2523/24
[email protected]
Hintergründe hier anklicken
(https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/organisation-fluglaermschutz)

Fluglärm-Beschwerden-Flugplatz Egelsbach 

Wenn Sie sich wieder einmal über Flugzeug- oder Hubschrauberlärm ärgern, dann verschließen Sie nicht Augen und Ohren, sondern unternehmen Sie etwas. 

Nur wenn wir uns ständig beschweren, besteht die Chance Verbesserungen zu erreichen! 


aktueller Link für Online-Beschwerden gegenüber Flugplatz Egelsbach


Flugplatz Egelsbach 

Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
 Abt. III 33.3 – Luft- und Güterkraftverkehr –
 64278 Darmstadt
 Thomas Glock
 Tel. 06151 12-6010, Telefax 06151 12-3851
 E-Mail: [email protected] 

Mitteilung von Hubschrauberschwebeflügen über dem Flugplatz Egelsbach 



Zu Ihrer Information: 
Betriebszeiten

Flugbewegungen am Flugplatz Egelsbach sind grundsätzlich nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang (Ortszeit), maximal bis 21 Uhr, zulässig. 

Ausnahme Polizeihubschrauber

Polizeihubschrauber unterliegen keinen Beschränkungen. Der Betrieb zu allen Tages- und Nachzeiten ist aus luftverkehrsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. 

Form der Beschwerden

Beschwerden zum Fluglärm über Wohngebieten oder sonstige Verstöße gegen die Sicherheit im Flugverkehr sollten unbedingt schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax gemeldet werden. 


Musterformular

Sie können dazu das Muster „Fluglärmbeschwerde“ verwenden. Einfach ausdrucken, ausfüllen und per Brief, E-Mail oder Fax versenden. Bitte beachten Sie, dass die Beschwerde sachlich und inhaltlich korrekt sein muss, damit sie erfolgreich bearbeitet werden kann. 


Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Beschwerde anschließend konsequent nachzugehen.