Fluglärm-Beschwerden 

Wenn Sie sich wieder einmal über Flugzeug- oder Hubschrauberlärm ärgern, dann verschließen Sie nicht Augen und Ohren, sondern unternehmen Sie etwas. 

Nur wenn wir uns ständig beschweren, besteht die Chance Verbesserungen zu erreichen! 


Flughafen Frankfurt 

Fluglärm-Beschwerden Flughafen Frankfurt: Tel. 0800-2345679

Flugplatz Egelsbach 

Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
 Abt. III 33.3 – Luft- und Güterkraftverkehr –
 64278 Darmstadt
 Thomas Glock
 Tel. 06151 12-6010, Telefax 06151 12-3851
 E-Mail: [email protected] 

Mitteilung von Hubschrauberschwebeflügen über dem Flugplatz Egelsbach 



Zu Ihrer Information: 
Betriebszeiten

Flugbewegungen am Flugplatz Egelsbach sind grundsätzlich nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang (Ortszeit), maximal bis 21 Uhr, zulässig. 

Ausnahme Polizeihubschrauber

Polizeihubschrauber unterliegen keinen Beschränkungen. Der Betrieb zu allen Tages- und Nachzeiten ist aus luftverkehrsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. 

Form der Beschwerden

Beschwerden zum Fluglärm über Wohngebieten oder sonstige Verstöße gegen die Sicherheit im Flugverkehr sollten unbedingt schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax gemeldet werden. 


Musterformular

Sie können dazu das Muster „Fluglärmbeschwerde“ verwenden. Einfach ausdrucken, ausfüllen und per Brief, E-Mail oder Fax versenden. Bitte beachten Sie, dass die Beschwerde sachlich und inhaltlich korrekt sein muss, damit sie erfolgreich bearbeitet werden kann. 


Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Beschwerde anschließend konsequent nachzugehen.