Beschwerden aufgrund Cindy-S
Fluglärm-Beschwerden
Wir werden vom Lärm zerstört. Das ist für viele Menschen nicht mehr ertragbar.
Nur wenn wir uns gemeinsam wehren, können wir Verbesserungen erreichen.
Beschweren sie sich bei den folgenden Zuständigkeiten:
Fraport AG 069 6906 0600
Beschwerdeportal hier anklicken
(https://www.fraport.com/de/nachhaltigkeit/nachbarschaftsdialog/mein-anliegen/anfrage-portal.html)
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH 06103 7070
Beschwerdeportal hier anklicken
(https://dfs.de/homepage/de/umwelt/fluglaerm/kontakt/)
Bei Flugverfahrensverstößen:
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 06103 80430
[email protected]
Fluglärmschutzbeauftragte Regine Barth 0611 815 2523/24
[email protected]
Hintergründe hier anklicken
(https://wirtschaft.hessen.de/verkehr/luftverkehr/organisation-fluglaermschutz)
Fluglärm-Beschwerden-Flugplatz Egelsbach
Wenn Sie sich wieder einmal über Flugzeug- oder Hubschrauberlärm ärgern, dann verschließen Sie nicht Augen und Ohren, sondern unternehmen Sie etwas.
Nur wenn wir uns ständig beschweren, besteht die Chance Verbesserungen zu erreichen!
aktueller Link für Online-Beschwerden gegenüber Flugplatz Egelsbach
Flugplatz Egelsbach
Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
Abt. III 33.3 – Luft- und Güterkraftverkehr –
64278 Darmstadt
Thomas Glock
Tel. 06151 12-6010, Telefax 06151 12-3851
E-Mail: [email protected]
Mitteilung von Hubschrauberschwebeflügen über dem Flugplatz Egelsbach
Zu Ihrer Information:
Betriebszeiten
Flugbewegungen am Flugplatz Egelsbach sind grundsätzlich nur in der Zeit von 7.00 Uhr bis Sonnenuntergang (Ortszeit), maximal bis 21 Uhr, zulässig.
Ausnahme Polizeihubschrauber
Polizeihubschrauber unterliegen keinen Beschränkungen. Der Betrieb zu allen Tages- und Nachzeiten ist aus luftverkehrsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
Form der Beschwerden
Beschwerden zum Fluglärm über Wohngebieten oder sonstige Verstöße gegen die Sicherheit im Flugverkehr sollten unbedingt schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax gemeldet werden.
Musterformular
Sie können dazu das Muster „Fluglärmbeschwerde“ verwenden. Einfach ausdrucken, ausfüllen und per Brief, E-Mail oder Fax versenden. Bitte beachten Sie, dass die Beschwerde sachlich und inhaltlich korrekt sein muss, damit sie erfolgreich bearbeitet werden kann.
Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Beschwerde anschließend konsequent nachzugehen.